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Corona: Alle Beschränkungen des Vereinssports entfallen


Mit der ab 3. April gültigen Corona-Schutzverordnung entfallen alle Beschränkungen des Vereinssports.

Wir verweisen aber auf einen zentralen Satz der Verordnung: „Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt.“