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Corona: Sport derzeit grundsätzlich mit 3G möglich


Die aktuelle Corona Schutzverordnung enthält folgende Vereinfachungen für den Vereinssport:

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung.

Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen. Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre) können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.